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Ambulante Pflege

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Foto: A. Zelck/DRK

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Herzlich willkommen im DRK-Kreisverband Mosbach e.V.

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Vor einem Rettungswagen stehen die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer Wenzel
Vor einem Rettungswagen stehen die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer Wenzel
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Kind auf einem Quad des DRK
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Drei Pflegekräfte
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Alte Mälzerei Mosbach mit DRK Fahnen
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Der neue Vorsitzende Fuchs schüttelt seinem Vorgänger Walter die Hand
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Vor einem Rettungswagen stehen die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer Wenzel
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Kind auf einem Quad des DRK
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Drei Pflegekräfte
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Alte Mälzerei Mosbach mit DRK Fahnen
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Collage aktueller Broschüren
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Der neue Vorsitzende Fuchs schüttelt seinem Vorgänger Walter die Hand
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Schüler und Lehrkräfte vor dem Kistner-Gymnasium
Schüler und Lehrkräfte vor dem Kistner-Gymnasium

Das DRK bietet - ergänzend zur pflegerischen Versorgung und zu seinen vielen ehrenamtlichen Angeboten - haushaltsnahe Dienstleistungen mit Servicequalität durch fest angestellte Mitarbeiter an.

Das DRK bietet die Möglichkeit, bei einer Vielzahl von Einrichtungen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Die Aufgaben und Möglichkeiten sind dabei so spannend wie vielfältig.

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Die ambulante Pflege des DRK sorgen dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

Das DRK bietet - ergänzend zur pflegerischen Versorgung und zu seinen vielen ehrenamtlichen Angeboten - haushaltsnahe Dienstleistungen mit Servicequalität durch fest angestellte Mitarbeiter an.

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Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Die ambulante Pflege des DRK sorgen dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

Mit unserem Menüservice liefern Ihnen täglich frisch und zuverlässig Ihr gewünschtes Menü direkt nach Hause und das an 365 Tagen im Jahr.

Spenden Sie für Menschen in Not! Wir danken Ihnen für Ihre Untersützung!

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie unsere Arbeit und ermöglichen das Engagement freiwilliger Helfer.

In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

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· Pressemitteilung für Newssync

Inzidenz unter 50: Weitere Lockerungen ab Montag im Neckar-Odenwald-Kreis

DRK-Kleiderladen hat unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen zum Corona-Infektionsschutz wieder "normal" geöffnet. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert:

Die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis befindet sich weiterhin im Sinkflug. Gerade mal eine Woche nach dem Außerkrafttreten der Bundesnotbremse konnte das Gesundheitsamt nun die Unterschreitung des Schwellenwerts von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen feststellen.

Daher gelten ab Montag, 31. Mai weitere Lockerungen. So sind, zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen der Öffnungsstufe 1, Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Für Bibliotheken, Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten entfallen die bisherigen Auflagen.

Zudem darf der Einzelhandel auch wieder Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung („Click and Meet“) und ohne Dokumentation der Kontaktdaten empfangen. Es müssen jedoch die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung beachtet und medizinische Masken getragen werden. Die Kundenzahl bei Geschäften mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist auf maximal einen Kunden oder eine Kundin zu begrenzen, bei Geschäften mit bis zu 800 Quadratmeter ebenfalls auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Für die darüberhinausgehende Fläche gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). Die Testpflicht entfällt.

Außerdem gelten ab Dienstag, 1. Juni für den Betrieb der Schulen und für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit Erleichterungen. So ist in weiterführenden und beruflichen Schulen Präsenzunterricht in Sinne eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen vorgesehen. Für Grundschulen gilt dies bereits ab einer Inzidenz unter 100. In der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind beispielsweise Angebote mit 18 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien erlaubt.

Es handelt sich bei diesen Lockerungen um keine weitere Öffnungsstufe, sondern lediglich um eine zusätzliche Privilegierung innerhalb der derzeit gültigen Öffnungsstufe 1. Soweit nicht anders aufgeführt bleiben die Auflagen der Öffnungsstufe 1, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Benutzung von Sportanlagen in Gruppen, unverändert erhalten.

Die zusätzlichen Lockerungen werden zurückgenommen, sobald die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegt. In diesem Fall greifen alleine die Maßnahmen der derzeit gültigen Öffnungsstufe 1. Die Öffnungsstufe 2 tritt bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 mit weiter sinkender Tendenz ab dem 6. Juni ein.

Nähere Informationen zu den Regelungen und zum dreistufigen Öffnungskonzept des Landes sind unter folgenden Links abrufbar:Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.