Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) für Erste-Hilfe-Lehrgänge des DRK-Kreisverbandes Mosbach e.V.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Erste-Hilfe-Lehrgänge, die durch den DRK-Kreisverband Mosbach e.V. (nachfolgend „DRK“) durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese in den Räumlichkeiten des DRK oder als Inhouse-Schulung beim Auftraggeber stattfinden.

  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), Behörden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung erfolgt über https://www.drk-mosbach.de 

  2. Für die Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende erfolgt die Anmeldung grundsätzlich mit dem jeweils aktuellen Formular der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), soweit dies vom zuständigen Unfallversicherungsträger gefordert wird.(die zuständige BG  und Unternehmensnummer, ist bei der Onlineanmeldung anzugeben)

  3. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

  4. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch den DRK-Kreisverband Mosbach e.V. zustande. Diese erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail).

  5. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird der Teilnehmer hierüber zeitnah informiert.

 

§ 3 Durchführung der Lehrgänge

  1. Die Durchführung eines Inhouse-Lehrgangs setzt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen voraus. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen (ab dem 16. Teilnehmenden muss ein Ausbildungshelfer anwesend sein).

  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann der DRK-Kreisverband Mosbach e.V.

  • den Lehrgang absagen,

  • einen Ersatztermin anbieten oder

  • nach vorheriger Vereinbarung die Differenz entsprechend der gültigen Lehrgangsgebühr berechnen.

  1. Für Inhouse-Lehrgänge sind geeignete Räumlichkeiten nach den Vorgaben der DGUV-Grundsatz 304-001 bereitzustellen.

  2. Grundlage der Durchführung sind die jeweils gültigen Vorgaben der DGUV, insbesondere DGUV Grundsatz 304-001.

  3. Für Inhouse-Lehrgänge kann eine Organisationspauschale in Höhe von 80,00 Euro erhoben werden.


§ 4 Abrechnung betrieblicher Lehrgänge

  1. Die BG-Abrechnungslisten müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original oder – soweit vom jeweiligen Unfallversicherungsträger zugelassen – in der aktuell zulässigen Form vorliegen.

  2. Werden Kosten von einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen, sind sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen (BG-Abrechnungsformular).

  3. Werden die Kosten vom Unfallversicherungsträger aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht übernommen, erfolgt die Rechnungsstellung an das anmeldende Unternehmen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Privatteilnehmende

  1. Privatteilnehmer können die Lehrgangsgebühr

  • per PayPal,

bezahlen.

  1. Erfolgt die Anmeldung über das Online-Buchungssystem, kann die Zahlung unmittelbar über PayPal vorgenommen werden. Der Zahlungsdienst wird durch PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. abgewickelt. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von PayPal.

  2. Die Anmeldung gilt erst dann als vollständig, wenn die Zahlung erfolgreich eingegangen ist.

  3. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Betriebliche Teilnehmende

  1. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über den zuständigen Unfallversicherungsträger.

  2. Soweit keine Kostenübernahme erfolgt, erhält das anmeldende Unternehmen eine Rechnung.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

§ 6 Rücktritt und Stornierung

Privatteilnehmende

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn möglich.

  2. Erfolgt die Abmeldung später, kann der DRK-Kreisverband Mosbach e.V. folgende pauschale Ausfallkosten verlangen:

  • 13 bis 6 Kalendertage vor Lehrgang: 50 % der Lehrgangsgebühr

  • 5 bis 1 Kalendertag vor Lehrgang: 75 % der Lehrgangsgebühr

  • Nichterscheinen ohne Abmeldung: 100 % der Lehrgangsgebühr.

  1. Ein Ersatzteilnehmender kann jederzeit benannt werden. In diesem Fall entstehen keine Stornokosten.

Unternehmen

Für Inhouse-Schulungen gelten folgende Stornierungsfristen:

  • bis 14 Kalendertage vor Lehrgang: 50 %

  • bis 5 Kalendertage vor Lehrgang: 75 %

  • danach: 100 %

 

§ 7 Absage durch den DRK-Kreisverband

  1. Der DRK-Kreisverband Mosbach e.V. kann Lehrgänge insbesondere absagen bei

  • Erkrankung des Ausbilders,

  • höherer Gewalt,

  • zu geringer Teilnehmerzahl,

  • sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

  1. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.

  2. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvorschriften.

 

§ 8 Teilnahmebescheinigung

  1. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung entsprechend den Vorgaben der DGUV.

  2. Ersatzbescheinigungen können gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro ausgestellt werden.


§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

  3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er seine Kenntnis davon, dass bei vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt, richtet sich das Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB.

  4. Die gesetzliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher in Textform zur Verfügung gestellt.


§ 10 Haftung

  1. Der DRK-Kreisverband Mosbach e.V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DRK-Kreisverband Mosbach e.V. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Für Garderobe, Wertgegenstände oder sonstige mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 11 Ausschluss von Teilnehmende

  1. Teilnehmende können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie

  • den Lehrgang erheblich stören,

  • gegen die Hausordnung verstoßen,

  • andere Teilnehmer gefährden,

  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,

  • Weisungen der Ausbilder trotz Aufforderung nicht befolgen.

  1. Bei berechtigtem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

  2. Teilnehmende müssen pünktlich erscheinen. Bei erheblicher Verspätung kann aus Gründen der Ausbildungsqualität die Teilnahme verweigert werden. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.


§ 12 Urheberrecht

Alle ausgegebenen Lehrgangsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des DRK-Kreisverbandes Mosbach e.V. weder vervielfältigt, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.


§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des DRK-Kreisverbandes Mosbach e.V.


§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Mosbach.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.