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Das Bild zeigt gelieferte Ware für den Tafelladen
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Schutzengel-Logo auf der Türe der Leitstelle
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Das Bild zeigt gelieferte Ware für den Tafelladen
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Übergabe eines symbolischen Schecks über 1500 Euro
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Rettungshubschrauber und Rettungswagen (Bild: Dr. Harald Genzwürker)
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Neue rettungsfahrzeuge, Verantwortliche des DRK
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Schutzengel-Logo auf der Türe der Leitstelle
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Das DRK bietet - ergänzend zur pflegerischen Versorgung und zu seinen vielen ehrenamtlichen Angeboten - haushaltsnahe Dienstleistungen mit Servicequalität durch fest angestellte Mitarbeiter an.

Das DRK bietet die Möglichkeit, bei einer Vielzahl von Einrichtungen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Die Aufgaben und Möglichkeiten sind dabei so spannend wie vielfältig.

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Die ambulante Pflege des DRK sorgen dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

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Mit unserem Menüservice liefern Ihnen täglich frisch und zuverlässig Ihr gewünschtes Menü direkt nach Hause und das an 365 Tagen im Jahr.

Spenden Sie für Menschen in Not! Wir danken Ihnen für Ihre Untersützung!

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie unsere Arbeit und ermöglichen das Engagement freiwilliger Helfer.

In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

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· Bühnenbilder für Newssync

Mehr Kompetenzen für den Rettungsdienst

Senioren, Hausnotruf-Service, Betreutes Wohnen, Rettungsdienst, KiTa, HaushaltlshilfeFoto: A. Zelck / DRKS
Foto: A.Zelck/DRK

Wenn Ende September die ersten Notfallsanitäter ihre Ausbildung abschließen, werden sie als Verantwortliche im Rettungswagen im Einsatz sein. Einiges, was sie in den drei Jahren gelernt haben, dürfen sie jedoch nicht in die Tat umsetzen. Grund hierfür sind unzureichende bundesgesetzliche Vorgaben. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die AOK Baden-Württemberg fordern nun Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einem gemeinsamen Schreiben auf, diese Hindernisse zügig zu beseitigen. Denn eine bessere Ausbildung verlangt mehr Kompetenzen für die Notfallsanitäter.

Mit der Einführung der dreijährigen Ausbildung des Notfallsanitäters zum 1. Januar 2014 und der damit endenden Ausbildung zum Rettungsassistenten versprach man sich besser ausgebildete Rettungsdienstmitarbeiter, die den Patienten am Einsatzort noch kompetenter helfen können – auch dann, wenn (noch) kein Notarzt am Einsatz beteiligt ist. Im September werden in Baden-Württemberg die ersten 85 Notfallsanitäter ihre dreijährige Ausbildung abschließen und ihren Dienst in den Hilfsorganisationen beginnen. In den letzten drei Jahren haben darüber hinaus bereits mehr als 1.000 Rettungsassistenten die Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen.

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg finanzieren mit einem nicht unerheblichen Millionenbetrag die Ausbildung aber auch die Weiterqualifizierung der bestehenden Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter. „Wir stehen mit dafür ein, dass unseren Versicherten im Notfall schnell und kompetent geholfen wird. Wenn gut ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor Ort sind und ihr Wissen nicht anwenden dürfen, muss das geändert werden“, unterstützt Dr. Christopher Herrmann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die Forderung des DRK.

Eine Grundlage der Ausbildung in Baden-Württemberg sind zwischen allen Rettungsdienstschulen und den zuständigen Ministerien abgestimmte Handlungsempfehlungen. In diesen ist ein standardisiertes Vorgehen in 19 Notfallsituationen geregelt – vom Kreislaufstillstand über den Herzinfarkt und Schlaganfall bis hin zum schwerverletzten Unfallopfer. „Unsere neuen Notfallsanitäter werden in drei Jahren fit gemacht, um im Notfalleinsatz kompetent helfen zu können. Sie dürfen es aber nicht“, stellen die Präsidenten der beiden DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg, Dr. Lorenz Menz und Jochen Gläser, übereinstimmend fest.

Eine Ursache hierfür ist im Heilpraktikergesetz zu finden, einem Bundesgesetz. Für Dr. Menz ist klar: „Der Bundesgesetzgeber muss schnellstmöglich die Rahmenbedingungen schaffen, damit das Notfallsanitätergesetz nicht ins Leere läuft“. Darüber hinaus ermögliche der größere Handlungsspielraum der Notfallsanitäter eine Entlastung des Notarztsystems.