Die beiden Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sind starke Partner des Landes und sichern in Zeiten von Krise und Umbruch die Resilienz des Gemeinwesens. Mit über 61.000 Freiwilligen und fast 19.000 Mitarbeitenden steht das DRK breit aufgestellt für Menschlichkeit, Solidarität und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Zugleich sieht das DRK große Herausforderungen auf das Land zukommen und fordert, bei Sicherheit und sozialem Zusammenhalt nicht zu sparen. Anspruch und tatsächliche Investitionen für eine resiliente Gesellschaft klafften derzeit auseinander – im Katastrophenschutz ebenso wie im Rettungsdienst und in der sozialen Versorgung.
Bevölkerungsschutz ausbauen
Das DRK begrüßt zwar, dass die Landesregierung den Bevölkerungsschutz stärken will – etwa mit einem neuen „Präsidium Bevölkerungsschutz“ und besseren Übungen. Das gehe in die richtige Richtung. Aus Sicht des Roten Kreuzes reicht das aber nicht aus.
Es fehle weiterhin eine verlässliche Finanzierung, betonte die Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, Barbara Bosch, gemeinsam mit dem Präsidenten des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz, Hanno Hurth, in der Jahrespressekonferenz der beiden DRK-Landesverbände. Das DRK hält Investitionen von 0,5% des jährlichen Haushalts für notwendig – auf Landes- wie auch Bundesebene.
Sie mahnten an, dass dabei der Schwerpunkt nicht nur auf Bundesbehörden gelegt werden dürfe, wie dies beim sogenannten „Dobrindt-Plan“ der Fall sei. Zusätzlich baue das DRK seine eigenen Kapazitäten für den Bevölkerungsschutz weiter aus.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorbereitung der Bevölkerung auf Krisen: Erste-Hilfe-Kenntnisse und Selbstschutz sollen stärker und dauerhaft vermittelt werden. Auch sei die Krisenvorsorge für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern.
Rettungsdienst zukunftssicher finanzieren
Den Abbau von Förderlücken beim Bau von Rettungswachen begrüßt das Rote Kreuz sehr, dennoch drohe dem Rettungsdienst eine dauerhafte Unterfinanzierung. Neue gesetzliche Vorgaben – etwa schnellere Einsatzzeiten – erfordern mehr Standorte und Personal. Ohne ausreichende Mittel zeichne sich ein neuer Investitionsstau ab, der die Versorgung gefährden könnte.
Sorgen bereitet zudem das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz des Bundes. Es bestehe das Risiko, dass die Vergütung im Rettungsdienst nicht mehr mit steigenden Kosten Schritt hält – mit Folgen für die Versorgungssicherheit. Das sabotiere die von allen Partnern erwünschte moderne Ausrichtung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg.
Ehrenamt stärken – soziale Versorgung sichern
Das Ehrenamt bildet die Grundlage des Bevölkerungsschutzes. Zwar wurden wichtige Verbesserungen im neuen Bevölkerungsschutzgesetz gesetzlich verankert, in der Praxis gebe es jedoch weiterhin Unterschiede und Unklarheiten hinsichtlich der Helfergleichstellung. Das DRK fordert deshalb eine Klarstellung, die zu einer Harmonisierung und einheitlichen Handhabung bei den nachgeordneten Behörden führt, verbunden mit transparenten Informationen für Arbeitgeber und Ehrenamtliche.
Gleichzeitig setzt sich das Rote Kreuz für mehr Erste-Hilfe-Wissen in der Bevölkerung ein.
Programme wie Schulsanitätsdienst oder „Löwen retten Leben“ leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Regelmäßige Auffrischungskurse sollten selbstverständlich werden. Das DRK in Baden-Württemberg unterstützt als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege den Vorrang der ambulanten Versorgung vor einer stationären. Ambulante Angebote und Hilfen im Wohnumfeld müssten weiter gestärkt werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.
Auch hier gefährdet das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Versorgungssicherheit: Tarifbindung und soziale Infrastruktur sind in Gefahr, wenn steigende Kosten nicht mehr refinanziert werden.
Zitate:
Barbara Bosch: Die Bevölkerung in Baden-Württemberg hat Anspruch auf einen leistungsfähigen
Katastrophenschutz. Statt Substanzverlust brauchen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte
eine verlässliche Finanzierung der Strukturen.
Hanno Hurth: Das Land steht in der Verantwortung: Wer im Rettungsdienstgesetz neue Anforderungen
festlegt, muss auch deren Umsetzung ermöglichen.
Hanno Hurth: Die Pläne für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in ihrer jetzigen Form führen
zu einer Unterfinanzierung des Rettungsdienstes. Sie gefährden die Versorgungssicherheit
wie auch die notwendigen Anpassungen des Rettungsdienstes an die Herausforderungen der
Zukunft.
Barbara Bosch: Statt Tariftreue zu bestrafen, gilt es, Notfallversorgung wie auch Pflege verlässlich
zu finanzieren. Beides darf nicht im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen und Unterfinanzierung
zerrieben werden.
